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Wohnen im Schönbergpark
Bern
Projektwettbewerb, 2005

Städtebau und Baukörper
Der Projektperimeter liegt am Rand des Schönbergparks und grenzt über den Schönbergrain an eine Ein- und Zweifamilienhaussiedlung. Ebenfalls an diesem Parkrand befinden sich die ehemaligen Ökonomiegebäude des Herrschaftssitzes. Die Neubauten müssen einerseits die Reihe der Ökonomiegebäude ergänzen, anderseits zwischen bürgerlichem Wohnquartier und Park vermitteln.

Vorgeschlagen werden zwei unterschiedlich grosse, je zweigeschossige Baukörper mit Attika. Das grössere und längere Volumen begleitet den Schönbergrain, definiert den Parkrand neu und nimmt mit seiner Längsstellung Bezug auf das Bauernhaus. Das kleinere und kompaktere Volumen steht quer sowie etwas zurückversetzt zur Strasse in der nördlichsten Ecke des Parks. Die Abdrehung in den Park schafft einen Abschluss der Gebäudereihe, reagiert aber auch auf die Kurve des Schönbergrains und die anschliessenden, gleich orientierten Baukörperauf der Kuppe. Gleichzeitig treten die Neubauten durch diese Stellung erst in Beziehung zueinander: von der Parkseite betrachtet bilden sie ein kommunizierendes, raumbildendes Paar; sie formen zusammen mit dem Herrschaftssitz eine neue Kammer im Park.
Der Versatz im grossen Körper sowie die Vor- und Rücksprünge von Loggien und Erkern in beiden Bauten brechen die relative Grösse der Volumen mehrfach, machen die allseitige Orientierung der Häuser sichtbar und verzahnen das Haus mit dem Park.

Aussenraum und Erschliessung
Mit den Neubauten wird der bestehende Herrschaftsgarten zurückgebaut. Die neuen Aussenräume sollen als Fortführung der bestehenden Parkfläche gestaltet werden: es sind dafür Rasenflächen sowie chaussierte Wege und Zufahrten vorgesehen. Der Baumbestand bleibt weitgehend erhalten und wird lediglich mit einzelnen Neupflanzungen zu Baumgruppen ergänzt. Die Arten werden beibehalten und um die Blutbuche – eine für solche Parkanlagen typische Sorte – ergänzt. Entlang des Schönbergrains schafft eine niedrige Hecke Distanz von der Strasse zum Haus; die Rasenflächen können hier nicht betreten werden. Da die Aussenräume restlos dem Park zugeschlagen werden, gibt es keine privaten Aussenräume; die ersten Wohngeschosse sind vom Terrain abgehoben und liegen im Hochparterre. Dafür verfügt jede Wohnung mindestens über mindestens zwei grosse Terrassen.
Die Neubauten werden separat und direkt vom Schönbergrain aus erschlossen. Dabei sind Fussgänger- und Automobil-zugang parallel geführt; sie binden die Häuser an jeweils einer Stelle an die Strasse an. Ansonsten führen keine härteren Beläge zu den Häusern: sie stehen auf Rasenflächen, umgeben von Bäumen. Der Bewohner hat die Möglichkeit über die Tiefgarage ins Haus zu gelangen. Dort führen Lifte direkt in die Wohnungen und erlauben so einen diskreten, sehr privaten Zugang mit dem Auto. Der Besucher hingegen erreicht die Wohnung über offene Treppenhäuser. Die Wohnungseingänge sind im grossen Haus durch das Splitlevel individualisiert. Besucherparkplätze sind oberirdisch am Schönbergrain angeordnet.

Architektur und Wohnungen
Mit dem architektonischen Ausdruck beziehen sich die Neubauten eindeutig auf den Park. Der Fassade kommt dabei wichtige Bedeutung zu: Fensterbänder mit niederen Brüstungen schaffen direkte, allseitige Bezüge zum Aussenraum. Die Skelettbauweise mit Geschossplatten und kurzen Scheiben bietet dazu offene Plattformen; die Wohnungen sind gleichsam schwebende Platten zwischen den Baumkronen. Von Aussen schafft die Materialisierung der Fassade mit ‚weichen’ Materialien einen Übergang zum Grünraum: das sind poröse Travertinplatten an den Brüstungsbändern und dunkle, bleiern wirkende Bleche für die Verkleidungen der Wandstücke und der Attika. Die auskragenden Terrassen lassen die Bauten leicht über dem Terrain schweben.
Mit dem Vorschlag werden insgesamt neun Wohnungen mit Wohnflächen von 90 bis 181 m2 angeboten. Im Haus 1 sind das pro Geschoss je zwei, im Haus 2 ist es eine. Entsprechend dieser Verteilung befinden sich die grösseren Wohnungen im Haus 2, haben sie dort ja vier Fassaden zur Belichtung.
Die räumliche Ordnung der einzelnen Wohnungen ist vorgezeichnet durch einen zentralen, in der Gebäudetiefe liegenden Cheminéeplatz. Darum entwickelt sich jeweils ein grosser Wohn- und Essraum, der mit dem Entrée und teilweise der Küche offen verbunden ist und eine prägnante Figur bildet. Diese Figur greift an alle Fassaden der Wohnung und schafft die beschriebenen allseitigen Ausblicke und Bezüge. Um diese Figur gruppieren sich die Zimmer. Sie sind alle über Eck verglast und mindestens 15 m2 gross. Durch die vor- und rückspringende Fassadenabwicklung – worin auch die zwei Terrassen eingebunden sind – entstehen erkerartige Zimmerpakete. Das Raumangebot der Küchen und Bäder entspricht dem höheren bis luxuriösen Standard.Die Zimmeranzahl reicht von 2.5 bis 7.5 Zimmer. In den Wohnungen der Normalgeschosse ist diese zudem variabel. Je nach den Wünschen des Bewohners kann eines bis drei zusätzliche Zimmer abgetrennt werden. Aufgrund der Skelettbauweise ist es auch möglich gänzlich auf Zimmerunterteilungen zu verzichten; durch den Ausbau der Schrankwände und Glassteinwände wird die Wohnung zum Loft.

Bauernhaus
Die Eingriffe bei der Sanierung und Nutzbarmachung des Bauernhauses sollen so selbstverständlich und sparsam wie möglich sein; nicht zuletzt um die Vermietbarkeit zu gewährleisten. Vorgeschlagen ist, Struktur, Fassade und räumliche Gliederung beizubehalten. Der ehemalige Wohnteil soll sanft umgebaut werden. Die Eingriffe beschränken sich hier hauptsächlich auf eine neue, innenliegende Treppe in Verbindung mit Bad und Küche, welche die Geschosse neu intern verbindet; es entsteht eine 4.5-Zimmer-Wohnung. Im ehemaligen Ökonomieteil sind die Nutzungsmöglichkeiten flexibler. Die Einbauten – raumbildende Bad-Küchen-Körper in Verbindung mit einer Treppe – sollen auch hier eine Wohnnutzung ermöglichen, wobei die Kombination mit einem Büro oder Atelier aufgrund der grösseren Nutzflächen sinnvoll erscheint. Im Erdgeschoss sind vielleicht auch stille Gewerbe oder Spezialgeschäfte mit wenig Publikumsverkehr denkbar. Im nördlichen dritten Gebäudeteil, der vom Hauptvolumen in der Höhe abgesetzt ist, wird eine analoge Ausstattung wie im Atelier eingebaut; es entsteht eine kleine 4.5-Zimmer-Wohnung.

Konstruktion und Materialität
Vorgeschlagen wird eine rationelle Skelettbauweise aus Beton mit Geschossplatten in Ortsbeton und vorfabrizierten Scheiben. Die Aussteifung ist über die Liftkerne, die Bad-Cheminée-Kerne und einzelne Wände im Treppenbereich gewährleistet. Die Skelettbauweise erlaubt einen raschen und übersichtlichen Bauablauf. An den Rohnbau wird die Fassade montiert, die weitgehend vorfabriziert werden könnte (Holzmetallfenster, mit Blech verkleidete Hohlkastele-mente, Travertinverkleidung aussen). Die Zimmereinteilungen sind Teil des Innenausbaus (Schrankelemente und Glassteinwände).
Die Materialisierung der Innenräume ist in der Anzahl der verwendeten Materialen und Farben zurückhaltend. Die Schrankwände sind in gebeiztem, grobmaserigen Holz gedacht. Die Glassteinwände sollen nur bedingt transparent sein, den dahinter liegenden Raum aber erkennen lassen. Vor alle Fenster und Glassteinwände können Vorhänge gezogen werden, um den Grad an Intimität jederzeit individuell bestimmen zu können. Für die (wenigen festen) Wände und die Decken ist ein Weissputz vorgesehen, die Scheiben werden nur gestrichen. Auf den Böden wird durchgehend Stein verlegt; denkbar sind Marmore, ein dunkelgrüner Serpentin…

Energietechnische Massnahmen und bauökologische Aspekte
Mit den kompakten Gebäudeformen und einer aussen durchgehenden Dämmebene kann der Minergie-Standard – sofern erwünscht – trotz einem relativ grossen Glasanteil von rund 70% erreicht werden. Voraussetzung dazu sind Isolierglasfenster mit 0.8 W/m2K, ein Wert der mittlerweile bereits mit einer konventionellen Zweifachverglasung erreicht wird und demnach wirtschaftlich bleibt. Für die Konstruktion und Verkleidung sind ausschliesslich recyclierbare, natürliche Materialen vorgesehen.

Mitarbeit Wettbewerb
Ron Edelaar, Elli Mosayebi, Christian Inderbitzin

Bauherrschaft
Liegenschaftsverwaltung der Stadt Bern