Hirzel, 2017–2021
Studienauftrag, 2017, 1. Preis
Ortsbauliche Analyse
Wir sind mit der Frage «Was ist die Gemeinde Hirzel?» in die Arbeit eingestiegen. Im Unterschied zu vielen anderen Gemeinden im Wirkungskreis der Metropolitanregion Zürich kann man Hirzel als «ländlich» bezeichnen, auch wenn damit vermutlich mehr die Erscheinungsform und Morphologie der Siedlungsstruktur beschrieben wird, als die hier vorzufindenden Lebensformen. Hirzel ist erst seit jüngerer Zeit ein zusammenhängendes Siedlungsgebiet und wurde vergleichsweise spät von den Prozessen der Periurbanisierung erfasst. Historisch gesehen ist Hirzel ein Konglomerat von einzelnen Weilern, die sich mehrheitlich an den Strassenverzweigungen eines dichten Netzes an kleinen Strassen festgemacht hatten. Kirchen, Schulen und andere öffentliche Einrichtungen wurden an topografisch ausgezeichneten Stellen errichtet.
Ländliche Siedlungen wie Hirzel sind gewachsene Strukturen, die auf dem einzelnen (Privat-)Haus aufbauen. Siedlungen, also Bebauungen, die aus mehr als einem Haus bestehen, sind ein junges Phänomen. Aufgrund dieser Feststellung stellt die Frage der Einordnung einer grösseren Überbauung die grösste Herausforderung dar. Der gängige Ansatz ist ein morphologischer. Dabei werden Haustypen entwickelt, die in ihrer Grösse und Form jenen der gewachsenen Siedlung entsprechen (man spricht von gleicher «Körnung»), um sie dann innerhalb eines Grundstücks wiederholt anzuordnen. Die Logik einer aus einzelnen Privathäusern gewachsenen Struktur wird dabei konterkariert.
Mit unserem Projekt haben wir die Frage aufgeworfen, ob es andere Formen der Einordnung gibt. Formen, die in Betracht ziehen, dass es sich beim Perimeter um ein grösseres Stück Kulturland und nicht um «Siedlung» handelt. Formen, die auch in Betracht ziehen, dass es sich um ein Stück Land ohne Strassenanstoss handelt, bei dem die Einheit von Haus/Weiler und Strasse/Strassenverzweigung aufgelöst ist. Gibt es einen Ansatz der Einordnung, der einer strukturellen, metaphorischen oder atmosphärischen Logik folgt? Könnte man behaupten, dass das Land weiterhin als ein Stück Kulturland angesehen wird, das lediglich einer neuen Nutzung zugeführt wird? Das heisst, dass Wohnen als neue «Wirtschaftsform» der Landnutzung etabliert würde. Eine solche Form würde sich weniger an der Morphologie als vielmehr einer rationellen Setzung orientieren, wie sie eben agrarische Bewirtschaftung auszeichnet. Im Falle der neuen Nutzung würde sich eine solche «Rationalität» an den Bedingungen des Wohnens anlehnen, wie etwa der Erschliessung, der Belichtung und der Aussicht.
Ortsbauliches Konzept
Das ortsbauliche Konzept ist vor dem Hintergrund dieser Überlegungen zu erklären. Vorgeschlagen werden drei typologisch unterschiedliche Bebauungsformen. Im Osten sind das vier flache und kompakte Doppelhäuser, die hangparallel als kleine Solitäre in den Wieshang gesetzt sind. Das asymmetrisch ausgebildete, flach geneigte Dach folgt der Hangneigung. Es handelt sich um Doppeleinfamilienhäuser mit je einer 4- und einer 5-Zimmer-Hauseinheit. Architektonisch besitzen die Häuser mit dem Haus Schlehstud in Meilen von Hans Fischli (1933) eine unmittelbare Referenz. Das Haus Schlehstud besitzt in unseren Augen eine Architektur, die entschieden der Moderne verpflichtet ist, über die Materialisierung in Holz und die Farbigkeit sowie Ausbildung des Daches aber gleichzeitig sehr effektiv mit dem ländlichen Kontext des Zürichseebeckens vermittelt.
Im westlichen Teil, welcher der Kernzone zugehörig ist, werden drei Reihungen von Häusern vorgeschlagen, welche hangparallel gesetzt sind respektive in ihrer Bewegung je einer Höhenkurve folgen. Sie folgen dem Prinzip einer «terrassierten» Anordnung mit dem Primat der Aussicht und Südausrichtung/-besonnung. Die topografisch bedingt freie und «weiche» Anordnung der Baukörper ordnet sich gut in die angrenzende Kernzone ein. Die Gebäudelängen und -höhen sowie die Firstrichtung werden mehrheitlich eingehalten. Auch diese Häuser sind mit Holz verkleidet. Damit werden die Bauten zu den strassenständigen, muralen Altbauten der Kernzone abgesetzt. Die Farbigkeit, welche sich am traditionellen Ochsenblut anlehnt, zeichnet sie gleichzeitig als nobilitierte Wohnbauten aus. Die Fassadenkonstruktion mit einer vertikalen, farbigen und gehobelten Holzschalung, aussen liegenden Fenster und dem feinen «Netz» der Absturzsicherungen schafft eine «papierene» Gebäudehaut, welche die Bauten «leicht» und elegant erscheinen lässt.
Die dritte Bebauungsform entspricht einem strassenständigen Einzelhaus, das sich morphologisch und architektonisch am Bestand orientiert. Dementsprechend ist dieses Haus mural ausgebildet, das heisst verputzt und hell gestrichen. Hier werden 3-Zimmer-Geschosswohungen angeboten.
Erschliessung
Zur primären Erschliessung wird ab der Dorfstrasse eine neue Strasse angelegt. Analog der Bebauungsform des westlichen Teils folgt diese Strasse hangparallel der Topografie und weist so nur minimale Gefälle auf. Die Tiefgarageneinfahrten sind so gelegt, dass die Einschnitte ins Terrain minimiert sind. Die Strasse endet im östlichen Teil mit einem Wendeplatz in einem flachen Bereich, sodass er topografisch gut eingepasst wird. Die Besucherparkplätze und Entsorgungsstellen sind auf drei Orte entlang dieser Strasse verteilt: Es bestehen Besucherparkplätze am Eintritt an der Dorfstrasse, an mittlerer Lage sowie im Bereich des Wendeplatzes. Die Besucherparkplätze dienen auch einer dezentralen, hausnahen Anlieferung.
Die sekundäre Erschliessung der einzelnen Häuser erfolgt über ein Wegenetz. Die Wege befinden sich in Bezug zu den Häusern jeweils bergseitig und weisen maximale Gefälle von 10 Prozent auf, was mit der SIA500 konform ist. Zudem können die einzelnen Wohnungen über die Tiefgaragen und Lifte hindernisfrei erschlossen werden. Das Wegenetz der Hauserschliessungen ist eingebunden in eine Erschliessung der mittigen Hügelkuppe mit der grossen Linde.
Die drei Reihungen des westlichen Teils sind je mit einer Tiefgarage unterbaut, sodass hier direkte Zugänge aus den Tiefgaragen zu den Wohnungen bestehen. Die Bewohner der acht Einheiten des östlichen Teils parkieren in der nördlichsten Tiefgarage, die nach Osten hin über einen separaten Ausgang verfügt. Für den Auslad und die Anlieferung bestehen Parkplätze auf dem Wendeplatz.
Freiraumkonzept
Die besondere Qualität des Planungsperimeters ist sein landschaftlicher Kontext: Der Hügel, die markante alte Linde und der Weitblick binden das Gebiet in die typische Hügellandschaft ein. Die Aussenraumgestaltung muss die Frage beantworten, wie dieser Kontext im Rahmen der Überbauung im Sinne einer hochwertigen Wohn- und Lebensumgebung bestmöglich zu nutzen und zu berücksichtigen ist. Der Freiraum soll insgesamt an seinen heutigen, offenen Charakter mit dem Wiesland erinnern. Der Entwurf platziert die Gebäude als Teil der Landschaft inmitten der Wiese.
Kernstück dieses Konzeptes ist die Freihaltung der mittigen Kuppe mit der grossen, frei stehenden und für die Region archetypischen Linde. Ein Spazierweg führt zur alten Linde auf dem Hügel, die als Ankerpunkt und Identität stiftendes Element dieses Ortes erhalten und ins Zentrum gerückt wird. Der Weg und gegebenenfalls eine Bank unter der Linde machen die beeindruckenden, alten Bäume der Umgebung – die Linde, die Bäume bei der Schule und die am Friedhof – als zusammengehöriges Ensemble von starker Ausstrahlung erlebbar und zum grünen, im wahrsten Wortsinn im Ort verwurzelten Herz der neuen Überbauung.
Die Doppelhäuser im östlichen Teil sind als Solitäre in den Wieshang gesetzt und verfügen über keine abgegrenzten umliegenden Gärten. Ihr privater Freiraum besteht in Form einer grossen Terrasse auf dem Wohngeschoss.
Im westlichen Teil werden die Häuser respektive die Zugangswege bergseitig durch Strauchplanzungen gefasst. Talseitig umfasst auch hier offenes, gemeinschaftlich genutztes Wiesland die Häuser, über die der landschaftliche Kontext spürbar bleibt. Die privaten Aussenräume bestehen in Form von halb eingezogenen Balkonen (Erd- und Obergeschoss) sowie gefassten Sitzplätzen (Gartengeschoss). Sie schieben sich in das offene Wiesland, treten jedoch von aussen als Teil der Gebäude in Erscheinung.
Auf konventionelle Angebote wie möblierte Spielplätze soll nach Möglichkeit verzichtet werden. Der grosszügige, offene Freiraum, insbesondere die Hügelkuppe, hält für Kinder genügend Möglichkeiten für den Aufenthalt, die Bewegung und das Spiel bereit. Das Areal wird mit einzelnen frei stehenden Bäumen durchsetzt.
Wohnen
Das vorgeschlagene Konzept sieht bis auf das Haus an der Dorfstrasse keine konventionellen Geschosswohnungen vor. Dieser Vorschlag basiert auf zwei Prämissen. Erstens werden über die gewünschten Wohnungsgrössen zu 90 Prozent Familien angesprochen, die hier nach einer Alternative zum Einfamilienhaus und zu (städtischen) Eigentumswohnung suchen. Zweitens sprechen topografische und baurechtliche Aspekte gegen Geschosswohnungen. Aufgrund der Hanglage und der geforderten Dachausbildung würden sehr ungleiche Wohnungen geschaffen (Wohnungen mit einseitiger Belichtung oder reine Dachwohnungen).
Diesem Verständnis folgend werden im östlichen Teil je vier 4- und 5-Zimmer-Doppelhaushälften angeboten (137 und 155 Quadratmeter HNF). Diese Hauseinheiten reichen über drei Geschosse. Sie werden bergseitig auf dem obersten, zweiseitig belichteten Wohngeschoss erschlossen, dem talseitig eine grosse Terrasse mit Fernsicht vorgelagert ist. Das Wohngeschoss wird über überhohe Räume, die unter das flach geneigte Dach reichen, ausgezeichnet. Ein Aussenkamin, der für die plastische Erscheinung der Häuser von Bedeutung ist, teilt die beiden Terrassen effektiv und selbstverständlich. In beiden unteren Geschossen befinden sich die Individual- und Nebenräume. Die Räume an den Gebäudekanten sind über die Ecken geöffnet, sodass die Doppelhaushälften über eine dreiseitige Orientierung verfügen.
In den Häusern des westlichen Teils werden 4- und 5-Zimmer-Maisonettewohnungen angeboten (zwischen 130 und 170 Quadratmeter HNF). Jede dieser Wohnungen verfügt auf den beiden zulässigen Vollgeschossen über ein Wohngeschoss mit Wohnen/Essen, Küche, einem Zimmer und Dusche/WC sowie einem halb eingezogenen Balkon. Die Wohnungen sind süd- respektive süd-ost-orientiert und verfügen über Aussicht. Die obere Wohnung entwickelt sich weiter ins Dachgeschoss mit drei weiteren Individualräumen (5-Zimmer-Wohnungen). Die untere Wohnung reicht ins einseitig belichtete Gartengeschoss mit zwei weiteren Individualräumen (4-Zimmer-Wohnungen) und Austritt ins Freie. Die Wohnungen werden über ein bergseitiges Treppenhaus erschlossen, das direkten Zugang zu Kellerräumen und Tiefgarage gewährt. Die Mehrzahl dieser Treppenhäuser (Zweispännertyp) weist einen Lift auf.
Obschon Maisonettewohnungen aufgrund von Topografie und Baurecht bessere Wohnangebote schafft, wurde für das erste Vollgeschoss der Nachweis von Geschosswohnungen erbracht. Auf dem Gartengeschoss wäre eine Geschosswohnung mit dem Nachteil der einseitigen Belichtung und fehlender Aussicht behaftet. Im Dachgeschoss sind Geschosswohnungen schwierig realisierbar, da mit der Drittelsregelung und Dachschräge eine gute Belichtung in Frage gestellt wird und private Aussenräume in Konflikt mit Verbot von Dacheinschnitten stehen.
Im Haus an der Dorfstrasse werden schliesslich konventionelle 3-Zimmer-Geschosswohnungen vorgeschlagen (82 Quadratmeter HNF). Sie sind süd-orientiert und dreiseitig belichtet. Das Treppenhaus mit Lift schafft für die acht Wohnungen einen hindernisfreien Zugang.
Hindernisfreiheit und Baurecht
Bis auf die Einspännereinheiten im westlichen Teil erfüllen sämtliche Wohnungen die Vorgaben des hindernisfreien Bauens, indem sie hindernisfrei erschlossen sind, über ausreichende Treppenbreiten als anpassbar gelten und für Besucher mit Behinderung über das entsprechende Raumangebot verfügen (Kochen, Essen, Wohnen, Toilette, zum Teil sogar ein Zimmer auf dem Zugangsgeschoss).
Die Grenzabstände werden bis auf eine Stelle beim nördlichsten Doppelhaus im Osten eingehalten. Die Unterschreitung des grossen Grenzabstands bei diesem Haus verbessert die Freihaltung der Hügelkuppe und den Aussichtsschutz, der generell gut ist, das heisst mit Reserve eingehalten wird. Die Unterschreitung an dieser einen Stelle tangiert keine nachbarschaftlichen Interessen. Die Gebäudelängen sind mehrheitlich unter den geforderten 25 Metern, bei den «dreiteiligen» Baukörpern im westlichen Teil betragen sie maximal 28 Meter. Zugunsten einer kompakten Lösung, bei welcher der Freiraum grosszügig und zusammenhängend bleibt, scheint diese Abweichung im Rahmen des Gestaltungsplanes vertretbar. Auch hier werden keine nachbarschaftlichen Interessen tangiert. Die Gebäudehöhe von maximal 7 Metern wird eingehalten. Die zulässigen Abgrabungen von maximal 1.5 Metern erfolgen bei allen Bauten auf der Talseite und dienen der Belichtung der Gartengeschosse.
Flächen, Wohnungsspiegel und Ausnützung
Die angestrebte Überbauungsziffer wird in beiden Arealhälften voll ausgeschöpft. Die Geschossfläche und Aussengeschossfläche wurde darauf aufbauend optimiert, wobei im Rahmen des Baurechts (Dachform, Gauben) und sinnvoller Gebäudeabmessungen die Nutzbarkeit eines zweiten Dachgeschosses nicht möglich ist.
Insgesamt werden 51 Wohnungen angeboten. Der Wohnungsschlüssel mit 22 5-Zimmer-Wohnungen, 22 4-Zimmer-Wohnungen und sieben 3-Zimmer-Wohnungen entspricht den Vorgaben. In den drei Tiefgaragen werden insgesamt 90 Parkplätze geschaffen. An den drei beschriebenen Standorten bestehen neun Besucherparkplätze.
Mitarbeit Wettbewerb
Ron Edelaar, Elli Mosayebi, Christian Inderbitzin, Basil Bründler, Jakub Gondorowicz, Theres Hollenstein, Aaron Schroeder
Mitarbeit Planung und Ausführung
Ron Edelaar, Elli Mosayebi, Christian Inderbitzin, Projektleitung: Nicolas Cuénod, Theres Hollenstein, Architektinnen: Patricia Bachmann, Alexandra Isele, Rabea Kalbermatten, Praktikant*innen: Veronica Berardi, Peter Schend
Bauherrschaft
Halter Entwicklungen, Zürich
Totalunternehmer, HLSE-Planer: Halter Gesamtleistungen AG, Zürich
Raumplaner: Planpartner AG, Zürich
Landschaftsarchitekt: Müller Illien Landschaftsarchitekten, Zürich
Bauphysik: Lemon Consult AG, Zürich
Brandschutzplaner: Hautle Anderegg und Partner AG, Bern
Verkehrsplanung: TEAM Verkehr AG, Cham
Publikation
Zürichsee-Zeitung, 31.05.2017